Allgemeines
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Wie lüfte ich meine Wohnung richtig?
Durch richtiges Heizen und Lüften wird nicht nur die Bausubstanz trocken gehalten, es hilft auch die Gesundheit der Bewohner zu bewahren.
Richtig Heizen
Grundsätzlich sind alle Räume einer Wohnung genügend zu beheizen, damit die Innenoberflächen von Außenbauteilen ständig warm genug gehalten werden. Bei zentralen Heizungsanlagen erfolgt die Steuerung der Kesseltemperatur entsprechend der Außentemperatur. Auch die Nachtabsenkung erfolgt automatisch. Ein ständiges ab- oder zurückstellen der Heizkörperventile ist daher nicht notwendig, da der dadurch erhoffte Einsparungseffekt in Wahrheit sehr gering ist und nur eine Schimmelbildung begünstigt.
Besonders schädlich ist es, wenn unbeheizte Räume (z.B. Schlafzimmer) zeitweise von anderen Räumen aus „überschlagen“, d.h. mitbeheizt werden. Die warme Luft aus dem Wohnbereich enthält relativ viel Luftfeuchtigkeit. Dieses Luft-Wassergemisch wird im nicht beheizten Raum abgekühlt und die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit schlägt sich dann an den kalten Innenoberflächen (auch hinter Schränken, Gardinen, Bildern, udgl.) nieder. Feuchte Flecken und Schimmelbildung sind dann die Folge.
Richtiges Lüften
Ganz entscheidend für ein ideales Raumklima und eine hohe Behaglichkeit ist neben einer ausreichenden Raumtemperatur auch die relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung.
Bedingt durch sehr dichte Fenster, muss die in den Räumen entstehende Luftfeuchtigkeit (Kochen, Bügeln, menschliche Atmung, Zimmerpflanzen, Abwaschen, etc.) unbedingt durch gezieltes Lüften entfernt werden. Der Austausch warmer u. feuchter Raumluft gegen kalte u. trockene Außenluft erfolgt bei weit geöffneten Fenster und stoßweises Lüften. In der kälteren Jahreszeit wird sich beim Lüften die Außenseite des geöffneten Fensters sofort beschlagen. Beim Lüften soll das Fenster dann unbedingt mindestens so lange geöffnet bleiben, bis die Außenseite wieder völlig abgetrocknet und frei von Beschlag ist. Wenn es an Isolierverglasungen raumseitig zu einem (auch nur teilweisen) Beschlagen der Fenster kommt, ist sicher davon auszugehen, dass die Luftfeuchtigkeit im Raum zu hoch ist und gelüftet werden muss. Durch Kippen des Fensters kann keine ausreichende Durchlüftung erreicht werden, sehr wohl aber werden große Energieverluste und eine Unterkühlung der Fensterlaibung verursacht.
In einem auf 21°C beheizten Zimmer befinden sich bei einer relativen Feuchte von 50% ca. 9,3 Gramm Wasser in 1m³ Raumluft. Bei einer Zimmergröße von 20m² entspricht dies einer Menge von 465 Gramm Wasserdampf in der Raumluft. Wird beim Lüften nur das halbe Raumvolumen mit frischer Luft ausgetauscht, so befinden sich nach dem Lüften nur noch ca. 330 Gramm Wasser in der Raumluft. Nach dem Wiederaufheizen auf 21°C beträgt die relative Luftfeuchtigkeit nur noch 35%.
Falls die Räume nicht genügend gelüftet werden, kommt es auch bei gut gedämmten Gebäuden zu Kondensieren der Raumluft in den Eckbereichen und z.B. auch an den Fensterlaibungen. Wird danach nicht rasch und wirksam gelüftet, können sich an den kritischen Stellen Schimmelpilze mit all ihren unangenehmen und ungesunden Nebenerscheinungen bilden.
Wenn die nachstehenden Feuchtewerte abhängig von der jeweiligen Raumtemperatur nicht überschritten werden, sollte es im Winter zu keinen Schimmelproblemen kommen. Bei den angegebenen Werten liegt der Feuchtigkeitsgehalt in der Luft unter dem kritischen Grenzwert von 9 g/m³ Luft.
Raumtemperatur Grad Celsius |
Maximal zulässige rel. Luftfeuchtigkeit in % |
15° | 70% |
16° | 65% |
17° | 60% |
18° | 55% |
19° | 50% |
20° | 50% |
21° | 45% |
22° | 45% |
23° | 40% |
24° | 40% |
25° | 35% |
Sommerlüften
Sobald im Frühjahr/Sommer die Außenlufttemperatur höher ist als im Gebäude, wächst die Gefahr, dass es beim Lüften zur Abkühlung der Luft kommt und somit zum Tauwasserausfall an den Innenwänden. Wenn feuchtwarme Luft an kalten Flächen abkühlt, kommt es zum „Schwitzen“ auf der Wandoberfläche. Die günstigsten Lüftungszeiten im Sommer sind also dann, wenn es außen kühl ist. Dies ist abends, morgens und nachts der Fall. Die Haustüre und die Kellerfenster sollten im Sommer geschlossen bleiben, um eine Kondensat Bildung an kalten Oberflächen (vor allem bei den kalten Kellerwänden) zu verhindern.
Lagerung von Gegenständen im Keller
Hygroskopische Materialien (Stoffe, Leder, Pappe, usw.) nehmen Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft auf und fördern dadurch die Durchfeuchtung, das Faulen und die Bildung von Schimmel. Generell sollten daher solche Materialien in den Wohnungen aufbewahrt werden.
Richtige Möblierung
Möbel, Bilder und Vorhänge an den Außenwänden behindern den Wärmeübergang von der Raumluft an die Außenwand. Möbel sollten mindestens 10 cm von der Außenwand und den Wanddecken abgerückt werden (Möbel im Sockelbereich mit Belüftungsöffnungen ausführen), damit warme Raumluft die Außenwand umstreichen kann. Bitte beachten Sie, dass die Wärmeabgabe bei Heizkörpern größtenteils in der Ansichtsfläche erfolgt. Heizkörperverkleidungen vermindern die Wärmeabgabe an den Raum um bis zu 35 %.
Entfernung von Schimmel
Nach Austrocknen der Wand können Stockflecken und Schimmelpilze abgebürstet werden, sofern die Feuchtigkeit nicht zu weit in die Putzschicht eingedrungen ist. Danach sollte die Wand mit einem pilztötenden Mittel gestrichen werden. Diese Behandlung muss im Abstand einiger Jahre wiederholt werden.
Salmiak- oder Chlorverdünnungen helfen oft auch im fortgeschrittenen Stadium des Pilzbefalls. Die Gebrauchsanweisung dieser Mittel ist sorgfältig zu beachten. Stärkere Mittel (z.B. Sprühmittel auf Chlorbleichlage-Basis) sind wegen möglicher Gesundheitsgefährdung nur durch Fachleute anzuwenden. Als Alternative können Sie 5%ige Essigessenz oder Sodalösung einsetzen.
Was sind Betriebskosten?
Im Mietrechtsgesetz (§21) ist geregelt, welche Kosten als Betriebskosten gelten. Dazu zählen z. B. Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser- und Kanalgebühren, Verwaltung.
Wann müssen die Betriebskosten vom Vermieter/Verwalter abgerechnet werden?
Die Betriebskosten müssen bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden.
Wer trägt die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen oder Geschäftslokale in einem Gebäude?
Der Vermieter. Die durch Leerstehung anfallenden Kosten werden keinesfalls auf die Mieter umgewälzt.
Wo erhalte ich Einsicht in die Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung?
Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, in die Belege für die Betriebskosten-Abrechnung Einsicht zu nehmen. Bitte kontaktieren Sie uns bzgl. Terminvereinbarung unter 06542 5460
Warum werden bei älteren Mietwohnungen Wasser- und Kanalgebühren nach Wohnungsgröße und nicht nach Verbrauch abgerechnet?
Da es in älteren Wohnungen im Regelfall keinen Kaltwasserzähler gibt, schreibt das Mietrechtsgesetz die Aufteilung der Betriebskosten innerhalb eines Wohnobjektes nach der Wohnfläche vor. Bei Eigentumswohnungen erfolgt laut Wohnungseigentumsgesetz die Aufteilung nach Nutzwerten. Bei neueren Wohnungen gibt es eigene Kaltwasser-Zähler.
Welche Kosten sind in der Position "Lohnkosten Hausbesorger" enthalten?
Darunter fallen der Bruttolohn der Hausbesorger, bzw. Hausbetreuer inklusive der Lohnnebenkosten, Sonderzahlungen, Urlaubs- und Krankenvertretung sowie zusätzlich beauftragte Arbeitsleistungen.
Warum können zwei gleichgroße Wohnungen Heiz- und Warmwasserkosten in unterschiedlicher Höhe haben?
Die Heiz- und Warmwasserkosten hängen in erster Linie vom persönlichen Verbrauch ab.
Welche regelmäßige Pflege ist bei Lüftungen in den Wohnungen erforderlich?
Eine zuverlässige Funktion von Zu- und Abluftanlagen in Wohnungen erfordert eine regelmäßige Pflege.
Die nachstehenden Pflegehinweise für den Bereich von Lüftungen in Wohnungen sind eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber allzu oft übersehen wird. Die Wohnbau-Genossenschaft Bergland empfiehlt daher dringend die Einhaltung der nachstehenden Pflegehinweise.
Abluftventilatoren mit Filter
In vielen Wohnungen der letzten Jahre sind im Bereich der Nassräume (Bad, WC und Küche) Abluftventilatoren eingebaut. Damit die Ventilatoren und das Abluftkanalsystem vor Schmutz geschützt werden, sind in diesen Ventilatoren einfache Filtermatten eingebaut. Diese Filtermatten müssen mindestens alle 3 Monate gereinigt werden. Dies kann mit einem Staubsauger bzw. auch durch Auswaschen der Filtermatten erfolgen. Wenn die Filter nicht mehr sauber werden, müssen sie gegen neue Filter ersetzt werden. Zu verwenden sind „Dunstabzugsfiltermatten“, die dann mit einer Schere einfach zugeschnitten werden können.
Zuluftöffnungen bei Fenstern
Bei jüngeren Wohnanlagen sind häufig im Bereich von Fenstern und Außentüren „Zuluftelemente“ eingebaut. Dies ist in Wohn- und Schlafräumen der Fall.
Auch diese Elemente sollen alle 3 Monate entweder abgesaugt oder mit einem feuchten Tuch abgewischt werden. In die Reinigung einzubeziehen ist auch die Außenseite, hier ist ein Wetterschutzgitter und ein Insektenschutz zu reinigen, damit die Funktion aufrechterhalten werden kann.
Wie setzt sich der Mietpreis einer Wohnung zusammen?
Ihre Miete setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die im Wohnungsgemeinnützigkeits-, Mietrechts- und Heizkostengesetz geregelt sind.
Die Zusammensetzung Ihrer Miete ist von mehreren Faktoren wie z.B. dem Baualter, der Finanzierung, der Art der Wohnbauförderung, etc. abhängig. Im Wesentlichen setzt sich jedoch Ihre Miete aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Kapitaldienst bzw. Wiedervermietungsentgelt
Das ist der Nettomietzins für die Wohnung
- Richtwert-, Kategorie- oder sonstiger Mietzins
Das ist der Nettomietzins nach dem Mietrechtsgesetz
- Rücklagenkomponente
Das ist eine Komponente aus dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zur allgemeinen Deckung von Mietenausfällen
- Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag
Dieser Betrag wird für Erhaltung- und Verbesserungsarbeiten an Ihrem Wohnhaus verwendet
- Akonto für Betriebs-, Heizkosten, Warm- und Kaltwasser
Diese Beträge werden im Zuge der Jahresabrechnung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet
- Verwaltungskosten
- Sonstige Bestandteil z.B. für einen gemieteten Parkplatz
- Umsatzsteuer
Mein Elektroboiler ist defekt - was tun?
Auf keinen Fall dürfen Sie in einer Mietwohnung selbst einen Auftrag zur Boilererneuerung erteilen! Wenn bei einem Elektro-Nachtstromboiler durch einen Defekt kein Warmwasser mehr aufbereitet wird, melden Sie dies unbedingt umgehend der Wohnbau-Genossenschaft Bergland.
Sonderwünsche
Im Normalfall werden von der Wohnbau-Genossenschaft Bergland lediglich die Kosten für Standardspeicher übernommen. Wenn vom Mieter der Einbau eines Flachspeichers gewünscht wird, müssen die Mehrkosten vom Mieter getragen werden, eine Ablöse dieser Mehrkosten bei Auszug aus der Wohnung ist nicht möglich. Bei Einbau eines Flachspeichers muss dieser Einbau so erfolgen, dass bei einem neuerlichen Tausch ohne Änderung der Leitungsanschlüsse wieder ein Standardspeicher versetzt werden kann.
Ich möchte den Mietvertrag meiner Wohnung kündigen. Welche Schritte sind dafür meinerseits erforderlich?
Für die Kündigung Ihrer Mietwohnung benötigt die Wohnbau-Genossenschaft Bergland ein durch den Mieter unterfertigtes Kündigungsschreiben im Original. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Nach Erhalt dieses Kündigungsschreibens senden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung sowie eine Information über die weitere Vorgehensweise zu. Für die spätere Abnahme u. Übergabe Ihrer Wohnung werden Sie durch einen Vertreter der Wohnbau-Genossenschaft Bergland kontaktiert.
Darf ich eine Küchenabwasch, einen Geschirrspüler, eine Waschmaschine oder ein Waschbecken selbst anschließen?
Installationsarbeiten jeder Art dürfen auf keinen Fall vom Mieter selbst und auch nicht von Freunden und Bekannten vorgenommen werden!
Die Gefahr eines Wasserschadens bei einem Fehler im Zuge von Installationsarbeiten ist immer gegeben. Wird z.B. beim Anschluss einer Spüle ein Fehler gemacht, muss dieser nicht sofort auftreten.
Häufig treten Fehler erst nach einigen Tagen auf und können riesige Wasserschäden an der eigenen Wohnung und allen Nachbarwohnungen unter der eigenen Wohnung verursachen. Nicht geringer sind die Folgen von Wasserschäden, wenn im Keller Technikbereiche betroffen sind. Für diese Schäden haftet der Verursacher, wobei nicht sicher ist, ob im Falle eines Schadens eine idealerweise vorhandene Haftpflichtversicherung des Mieters die Kosten übernimmt.
Seitens der Wohnbau-Genossenschaft Bergland wird daher in aller Form darauf hingewiesen, dass Arbeiten an Installationen ausschließlich von befugten Fachunternehmen durchgeführt werden dürfen. Rechnungen diese Arbeiten betreffend sollten unbedingt aufbewahrt werden.
Wie ist mein Haus/meine Wohnung versichert?
- Feuer-/ Sturmversicherung:
Die Wohnbau-Genossenschaft Bergland versichert Ihre verwalteten Objekte grundsätzlich ausreichend gegen Feuer u. Sturm. Darin inkludiert sind die Kosten für Brand, Blitz, Schaden durch Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind auch Nebenkosten wie z. B. Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Lösch- und Deponiekosten. Wir weisen darauf
hin, dass von Ihnen in Ihrer Wohnung zusätzlich eingebaute und eingebrachte
Gegenstände, z. B. Holzvertäfelungen, Küche etc., nicht mitversichert sind. - Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz:
Da es durchaus ein Risiko darstellen kann, dass auf unserem Grundstück bzw.
durch den Bestand von Gebäuden Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden
(z. B. durch herabfallende Mauer- oder Dachteile, durch eine unsachgemäß
geräumte Einfahrt, etc.) haben wir auch einen Versicherungsschutz in Form einer
Haftpflichtversicherung. - Leitungswasserversicherung:
In der Regel haben wir eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen. Diese
Versicherung beinhaltet Kosten für Rohrbruch, Verstopfung und Korrosion.
Schadensmeldungen:
Wir ersuchen Sie höflich, dass sämtliche Schadensmeldungen ausschließlich
über uns an die Versicherung weitergeleitet werden und bitten keine
eigenständigen Veranlassungen ohne Rücksprache mit uns zu treffen.
Haushaltsversicherung:
Wir weisen darauf hin, dass Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung sowie
Ihr Fahrzeug in einer vorhandenen Tiefgarage nicht versichert sind. Es
empfiehlt sich daher der Abschluss einer Haushaltsversicherung. Diese
Versicherung deckt das Risiko von Glasbruch, Einbruch, Privathaftpflicht, etc.,
ab. Am Markt werden verschiedenste Produkte angeboten.
Wann besteht ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag?
Verlässt der Hauptmieter seine Wohnung, so kann er das Mietrecht an dieser Wohnung an seinen Ehegatten, an Verwandte in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder oder an Geschwister abtreten, vorausgesetzt diese haben mit ihm die Wohnung im gemeinsamen Haushalt in den vergangenen zwei, bei Geschwistern sogar fünf Jahre, bewohnt. Werden diese Fristen nicht erreicht, so besteht dennoch ein Eintrittsrecht, wenn der Angehörige die Wohnung seinerzeit gemeinsam mit dem Hauptmieter bezogen hat, bei Kindern wenn sie seit ihrer Geburt in der Wohnung leben und bei Ehegatten wenn sie seit ihrer Verehelichung gemeinsam in der Wohnung leben. Sowohl Hauptmieter wie eintrittsberechtigte Personen haben die beabsichtigte Abtretung des Mietrechts unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, wobei der Meldezettel des ausgezogenen Hauptmieters mit neuer Adresse und der Meldezettel des eintretenden Hauptmieters vorzulegen sind. Siehe hierzu auch „Tod des Mieters“.
Was ist bei Tod eines Mieters zu tun?
Der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis grundsätzlich nicht.
Eintrittsberechtigte Personen (siehe auch „Eintrittsrecht“), das sind der Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie, Wahlkinder und Geschwister, sofern sie schon bisher mit dem Verstorbenen in der Wohnung in gemeinsamen Haushalt zusammengelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben, können das Mietverhältnis fortsetzen. Der Eintrittsberechtigte übernimmt alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages, wobei es jedoch zu einer Mietzinsanpassung kommen kann. Wollen die Eintrittsberechtigten das Mietverhältnis nicht fortsetzen, so haben sie dies binnen 14 (!) Tagen nach dem Tod des Hauptmieters der Wohnbau-Genossenschaft Bergland bekannt zu geben.
Wohnungsvergabe und Wohnbauförderung
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Vergabe
Mietwohnungen
Wenn Sie sich für eine geförderte Mietwohnung interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
In aller Regel erfolgt die Vergabe von geförderten Mietwohnungen allerdings durch den Wohnungsausschuss der jeweiligen Gemeinden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei Ihrer Gemeinde vormerken zu lassen, damit Ihr Ansuchen auch berücksichtigt werden kann.
Sollten Sie eine Wohnung zugesprochen erhalten, wird unsererseits anhand der von Ihnen beizubringenden Unterlagen (bspw. Einkommensnachweise, Meldezettel,…) geprüft ob die förderungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Darüber hinaus ermitteln wir für Sie, ob ein möglicher Anspruch auf Wohnbeihilfe durch das Amt der Salzburger Landesregierung besteht.
Sind alle Kriterien erfüllt, steht einem Mietvertragsabschluss nichts mehr entgegen.
Eigentumswohnungen
Bei der Vergabe von Eigentumswohnungen werden zuerst vorgemerkte Interessenten gleichzeitig mittels Schreiben oder Mail über das Projekt informiert. Nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Vergabe der Wohnungen unter Berücksichtigung der Vormerkung nach Datum der Kaufzusage.
Eine angemessene Überlegungsfrist (max. 1 Woche) ist sowohl für Mieter als auch Eigentümer zulässig. Danach erfolgt die Vergabe wieder nach Reihung.
Auch hier wird anhand der von Ihnen beizubringenden Unterlagen (bspw. Einkommensnachweise, Meldezettel,…) geprüft, ob nach den Förderungsbestimmungen des Amtes der Salzburger Landesregierung der Erwerb geförderten Eigentums möglich ist.