Wohnbau Bergland
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Wohnbau Bergland

Karl-Vogt-Straße 11
A-5700 Zell am See

Tel.: 06542/5460-0
Fax: 06542/56096

Email: office@wohnbau-bergland.at

Parteienverkehr:
Montag & Mittwoch:
09.00 - 12.00 & 14.00 - 16.00
Freitag: 09.00 - 12.00
Kein Parteienverkehr:
Dienstag & Donnerstag:

Telefonzeiten:
Montag - Donnerstag:
09.00 - 12.00 & 14:00 - 16.00
Freitag:
09.00 - 12.00
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Leitbild der Wohnbau-Genossenschaft Bergland

Die Wohnbau-Genossenschaft Bergland widmet sich – im Einklang mit den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – der Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen, der Verwaltung und Sanierung selbsterrichteter Wohnungen oder Wohnungen von Gemeinden, sowie der Errichtung kommunaler Bauvorhaben, insbesondere Pensionistenwohnheimen, Feuerwehrhäusern, Volks- und Hauptschulen udgl.

Wir wollen unseren Mitgliedern und Kunden bedarfsgerechte Wohnungen anbieten, die durch ihre Lage sowie durch ihre Ausstattungsqualität eine hohe Wohnzufriedenheit ermöglichen. Die Architektur hat sich vorrangig an dieser Vorgabe zu orientieren.

Besonderen Wert legen wir auf die Einhaltung der Kosten und Qualitätsvorgaben im Sinne einer Vertragssicherheit für unsere Kunden und Mitglieder.

Auch gegenüber unseren Auftragnehmern, wie Planer, Handwerker und sonstigen Geschäftspartnern wie Banken, Gemeinden und Behörden pflegen wir einen ehrlichen, offenen und partnerschaftlichen Umgang. Nur gemeinsam mit ihnen können wir auf dieser Grundlage unsere Aufgaben erfüllen.

Alle MitarbeiterInnen setzen sich motiviert dafür ein, die Unternehmensziele zu erreichen. Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme und Fortbildungsstreben sind die Grundlagen dafür, die ständig steigenden Anforderungen zu erfüllen.  Motivierte MitarbeiterInnen sind die wichtigste Voraussetzung für die wirtschaftliche Absicherung eines erfolgreichen Wohnbauunternehmens.

Die Geschäftsführung unterstützt diese Einstellung und fördert sie.

Wir sind bestrebt, die betrieblichen Informationen für alle transparent und jederzeit zugänglich zu erhalten. Ausreichende gegenseitige Information bedeutet auch Unterstützung der KollegInnen in ihrem Arbeitsbereich und ist eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung und Aufrechterhaltung eines guten Betriebsklimas.

Gewinnmaximierung ist kein Unternehmensziel der Wohnbau-Genossenschaft Bergland. Allerdings bedeutet das Prinzip der Kostendeckung gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz kein Gewinnverbot.
Die konkreten Möglichkeiten der Gewinnerzielung sind aber gesetzlich genau definiert.

Ein wesentlicher Maßstab für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges ist für uns die Erzielung ausreichender Wirtschaftlichkeiten in allen Unternehmensbereichen im Sinne der Vorgaben des Österreichischen Revisionsverbandes. Es gilt die vorhandene geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur langfristig abzusichern.

Wir nehmen für uns das Vorhandensein einer besonderen sozialen Kompetenz in Anspruch, die sich auch aus dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Auftrag ableitet.
Nach Maßgabe entsprechender Unterstützungen öffentlicher Stellen, insbesondere aus der Wohnbauförderung und aus den Gemeinden, werden wir wie bereits in der Vergangenheit auch in Zukunft jene Wohnungssuchenden nicht aus unserer Betreuung ausschließen, die die Wohnungskosten des freien Marktes nicht bezahlen können.

Satzung der Wohnbau-Genossenschaft Bergland

Hier finden Sie die Satzung der Wohnbau-Genossenschaft Bergland.

Wohnbau Bergland | Karl-Vogt-Straße 11 | 5700 Zell am See | +43 (0)6542/5460-0 | office@wohnbau-bergland.at
Parteienverkehr: Montag & Mittwoch: 09.00 - 12.00 & 14.00 - 16.00 | Freitag: 09.00 - 12.00
Telefonzeiten: Montag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 & 14:00 - 16.00 Freitag: 09.00 - 12.00
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